Rechtsprechung
BVerwG, 25.05.2001 - 8 B 63.01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Enteigung eines Grundstücks - Rechtsträgerbestellung einer GmbH - Zugriff auf Vermögenswerte - Begriff der unlauteren Machenschaft - Inanspruchnahme zugunsten eines privatrechtlichen Betriebes - Auslegung des Aufbaurechts der DDR - Gerichtliche Aufklärungspflicht
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 06.12.2000 - 16 A 48.95
- BVerwG, 25.05.2001 - 8 B 63.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem …
Auszug aus BVerwG, 25.05.2001 - 8 B 63.01
Ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften der DDR unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit genügt also nicht (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57 ).Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang meint, das Bundesverwaltungsgericht habe in zwei Urteilen (Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57 und vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 30.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 142 S. 432 ) Rechtssätze zur Auslegung des Aufbaurechts der DDR aufgestellt, von denen das Verwaltungsgericht abgewichen sei, verkennt sie den Inhalt dieser Entscheidungen.
Das Urteil vom 28. Juli 1994 (- BVerwG 7 C 41.93 - a.a.O.) gelangt nicht zu dem Ergebnis, dass die Inanspruchnahme von Grundstücken nach dem Aufbaugesetz nur zugunsten von volkseigenen Betrieben, Organen und Institutionen sozialistischer Genossenschaften, Parteien und Massenorganisationen zulässig war.
- BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 30.97
Machtmißbrauch durch Enteignung von "Westgrundstücken"
Auszug aus BVerwG, 25.05.2001 - 8 B 63.01
Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang meint, das Bundesverwaltungsgericht habe in zwei Urteilen (Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57 und vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 30.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 142 S. 432 ) Rechtssätze zur Auslegung des Aufbaurechts der DDR aufgestellt, von denen das Verwaltungsgericht abgewichen sei, verkennt sie den Inhalt dieser Entscheidungen.Das Urteil vom 5. März 1998 (- BVerwG 7 C 30.97 - a.a.O.) befasst sich mit einer - hier nicht vorliegenden - Enteignung nach dem Baulandgesetz.
- BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)
Auszug aus BVerwG, 25.05.2001 - 8 B 63.01
Ein derartiges qualifiziertes Einzelfallunrecht liegt dann nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen ist" (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 m.w.N.).
- BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 25.05.2001 - 8 B 63.01
Der Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ). - BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96
Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter - …
Auszug aus BVerwG, 25.05.2001 - 8 B 63.01
Enteignungen auf der Grundlage des Aufbaugesetzes oder des Baulandgesetzes der DDR stellen vor allem bei zwei Fallgruppen eine unlautere Machenschaft (§ 1 Abs. 3 VermG) dar: Zum einen liegt in der Regel eine unlautere Machenschaft vor, wenn der geltend gemachte Enteignungszweck nur vorgeschoben worden war, also die bereits von vornherein beabsichtigte zweckwidrige Verwendung verschleiert werden sollte (vgl. Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 344 ). - BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94
Bauland-Enteignung
Auszug aus BVerwG, 25.05.2001 - 8 B 63.01
Zum anderen liegt in der Regel eine unlautere Machenschaft vor, wenn der wahrheitsgemäß angegebene, also beabsichtigte und umgesetzte Enteignungszweck, offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt war (vgl. Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 142 ). - BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98
Baulandgesetz, Enteignung nach dem - , Entschädigung, diskriminierende …
Auszug aus BVerwG, 25.05.2001 - 8 B 63.01
Nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts waren diese Umstände nicht ermittlungsbedürftig; denn nach der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts, das insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt (vgl. Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 9 ), kann der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG nur vorliegen, wenn bereits im Zeitpunkt der Enteignung ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der vorgesehenen , diskriminierend geringen Entschädigung und dem Zugriff auf das Eigentum bestanden hat.